Das Gesetz verlangt, dass der Betreuer nur mit den Aufgaben betraut wird, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Eine Festlegung der Aufgaben durch das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts) setzt eine Kenntnis der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen voraus. In der Praxis lässt es sich häufig nicht vermeiden, die Aufgabenkreise allgemeiner zu formulieren. Bereits während des Betreuungsverfahrens wird bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Lebens- und Bedürfnissituation unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs ein absehbarer Handlungsbedarf erkennbar, der im Interesse der Betroffenen mit den Standardaufgabenkreisen „Aufenthaltsbestimmung“, „Vermögensverwaltung“ und Gesundheitsfürsorge“ besser bewältigt werden kann. Eine vorhersehbare Erweiterung der Aufgabenkreise kann so weitgehend vermieden werden. Aufgabenkreise, die wir für unsere Betreuten anbieten sind:

Aufenthaltsangelegenheiten:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Aufenthaltsbestimmung für nervenärztliche Behandlung

Wohnungsangelegenheiten:

  • Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung einer Wohnung
  • Betreten der Wohnung einschließlich Sicherung des Zutritts sowie Erteilung der Schlüsselgewalt an Dritte
  • Wohnungs- und Haushaltsauflösung
  • Entrümpeln und Renovierung der Wohnung
  • Beschaffung einer Wohnung mit Mietvertragsabschluss
  • Abschluss und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages

Vermögensangelegenheiten:

  • Vermögenssorge
  • Vermögensverwaltung zur Sicherung der Lebenshaltung
  • Verwaltung der Liegenschaften
  • Verwaltung des Kapitalvermögens und der Liegenschaften ohne Renteneinkommen (oder Arbeitseinkommen)
  • Verwaltung des Kapitalvermögens
  • Beitreibung von Forderungen
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (gegenüber…)
  • Geltendmachung, Sicherung und Überwachung des vertraglichen Anspruchs aus …
  • Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie Vertretung gegenüber dem Träger
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Vertretung gegenüber Gläubigern, Vereinbarung und Überwachung der Schuldentilgung
  • Vertretung bei der Erbauseinandersetzung (zwischen…)
  • Kontrolle der Taschengeldverwaltung
  • Beantragung und Verwaltung des „persönlichen Budgets“ ( § 17 Abs. 2 SDG IX)

Aufenthalts- und Vermögensangelegenheiten:

  • Vertretung der Interessen des Betreuten gegenüber der Einrichtung
  • Organisation und Überwachung von Maßnahmen im Bereich der „anderen Hilfen“, einschließlich der Abwicklung der daraus resultierenden Forderungen

Gesundheitsangelegenheiten:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Einwilligung, Nichteinwilligung oder Widerruf von Einwilligungen in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe
  • Gesundheitsfürsorge für nervenärztliche Behandlung

sonstige Aufgabenkreise:

  • Vertretung in allen Angelegenheiten
  • Vertretung im Rechtsstreit (gegen…)
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Geschäftsport/Privatpost
  • Entscheidung über den Fernmeldeverkehr
  • Überwachung des Bevollmächtigten und Geltendmachung der Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten